ALLGEMEINE CORONA-HINWEISE
CORONA-UPDATE (19.03.2022)
Das bedeutet für den TSV:
Bei der Nutzung von Sportanlagen ist das Tragen einer FFP2-Masken in Innenräumen außer beim Sporttreiben Pflicht.
CORONA-UPDATE (04.03.2022)
Das bedeutet für den TSV:
Bei der Nutzung von Sportanlagen ist das Tragen einer FFP2-Masken in Innenräumen außer beim Sporttreiben Pflicht.
CORONA-UPDATE (15.01.2022)
Winterruhe bis einschließlich 2. Februar 2022
Für den Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 wird die Warnstufe 3 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt (Grundlage: § 3 Abs. 5 Corona-Verordnung).
Der Hallensport wird unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Verordnung wieder stattfinden.
CORONA-UPDATE (30.11.2021)
Nach § 3 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (gültig ab 24.11.2021) wird
mit Wirkung vom 01. Dezember 2021 die Warnstufe 2 (2Gplus-Regel) in nahzeu allen niedersächsischen Kommunen festgestellt - so auch im Landkreis Cuxhaven.
Aufgrund der sich verschärfenden Corona-Lage und den damit einhergehenden Auflagen wird der Hallensport
des TSV Stotel per 01.12.2021 bis auf weiteres eingestellt.
CORONA-UPDATE (23.11.2021)
Nach § 3 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (gültig ab 24.11.2021) wird
mit Wirkung vom 24. November 2021 die Warnstufe 1 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt.
Bedeutet wieder für den Sport im TSV Stotel:
CORONA-UPDATE (16.11.2021)
Nach dem erneuten Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 (Fälle je 100 000 im Landkreis) an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Fünftagesabschnitt) müssen nach der Corona-Landesverordnung weitere Verhaltensregelungen in Kraft treten. Dies stellen die betroffenen Landkreise mit einer Allgemeinverfügung entsprechend fest. Eine solche Verfügung hat der Landkreis erneut erlassen. Sie führt dazu, dass ab Mittwoch (17.11.2021) die 3-G-Regel in weiteren Bereichen angewendet werden muss.
Bedeutet wieder für den Sport im TSV Stotel:
„Keine Nutzung oder Inanspruchnahme von Leistungen ohne 3G-Nachweis bei Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen […]“
CORONA-UPDATE (15.09.2021)
Nachdem im Landkreis Cuxhaven die Inzidenz an mehr als fünf Tagen über 50 lag, hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die dazu führt, dass die 3-G-Regel in weiteren Bereichen angewendet werden muss. Die Warnstufe 1 ist noch nicht ausgerufen.
Während bisher schon in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen, bei Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern und in Discotheken und Clubs der Zutritt nur für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen möglich war, gilt dies nun für deutlich mehr Bereiche. So müssen nun in allen Gaststätten und Restaurants, bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen oder in Fitnessstudios entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Auch Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen sind nur noch unter dieser Voraussetzung möglich.
In den folgenden Grafiken sind die nun neu geltenden Regelungen zusammengefasst. Für die Nutzung der Sportanlagen gilt in geschlossenen Räumen bzw. in den Sporthallen neben den inzwischen allgemein bekannten Hygienevorschriften nun ebenfalls die 3G-Regel.
CORONA-UPDATE (25.08.2021)
Ab dem 25. August 2021 gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung.
Es gibt künftig drei Warnstufen. Die nächst höhere Stufe greift, wenn mindestens zwei der Leitindikatoren den entsprechenden Wertebereich für einen Zeitraum von fünf aufeinander folgenden Werktagen erreichen. Dies wird von den Kommunen per Allgemeinverfügung verkündet und gilt dann in der Regel ab dem übernächsten Tag.
Aktuelle Informationen findet ihr unter der folgenden Seite des Landes Niedersachsen: